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Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens
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Bauherr und Entwurfsverfasser |
Der Entwurfsverfasser ist dafür verantwortlich, dass der Entwurf (Bauvorlagen) dem öffentlichen Baurecht entspricht | |
Gemeinde |
Der Antrag ist bei der Gemeinde einzureichen, denn die Gemeinde ist im Baugenehmigungsverfahren bei der Beurteilung bzw. der Genehmigung von Bauvorhaben zu beteiligen. Im bauaufsichtlichen Verfahren wird innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (unbeplanter Innenbereich), im Außenbereich sowie bei Ausnahmen und Befreiungen im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden | |
Landkreis Gifhorn |
Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Gifhorn prüft, ob Ihr Bauvorhaben mit den planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften im Einklang steht. | |
falls
notwendig bzw. vorgeschrieben |
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Fachbehörden |
Daneben müssen auch andere in Betracht kommende Rechtsvorschriften, wie z.B. das Wasserrecht, das Verkehrsrecht, das Gewerberecht, das Denkmalschutzrecht oder das Natur- und Landschaftsschutzrecht beachtet werden. In Abhängigkeit von dem Bauvorhaben kann die Beteiligung von Fachbehörden notwendig sein. | |
Landkreis Gifhorn |
Sobald alle Stellungnahmen vorliegen und dem Bauvorhaben nicht entgegenstehen, wird Ihnen die Baugenehmigung unter Einbeziehung der fachlichen Stellungnahmen erteilt. Der Baugenehmigungsbescheid ergeht ggf. mit Auflagen, Bedingungen und Hinweisen, die Bauvorlagen werden mit einem Genehmigungsstempel versehen und in einfacher Ausfertigung als Bestandteil der Baugenehmigung an Sie als Bauherrn zurückgegeben. |